23.06.2020

Elektronische Kennzeichnung ist Standard

In Deutschland entlaufen jährlich rund 300.000 Hunde und Katzen. Viele kehren nicht wieder nach Hause zurück, da die Halter von Fundtieren nicht ausfindig gemacht werden können. Eine sichere Kennzeichnung und Registrierung ist deshalb eine wichtige Maßnahme.

Dazu bieten sich verschiedene, mehr oder weniger geeignete, Möglichkeiten an. Halsbänder beispielsweise können leicht abgenommen werden oder verloren gehen und stellen, vor allem bei Katzen, oftmals ein großes Verletzungsrisiko dar. Tätowierungen gelten ebenfalls nicht mehr als das Mittel der Wahl: Sie sind schmerzhaft und dürfen laut Tierschutzgesetz bei Hunden und Katzen nach der vollendeten zweiten Lebenswoche nicht ohne Narkose angebracht werden. Auch verblassen sie mit den Jahren, so dass sie oftmals nicht dauerhaft lesbar bleiben.

Daher wurden diese älteren Kennzeichnungsverfahren in den letzten Jahren von der elektronischen Markierung mit einem injizierbaren Transponder abgelöst. Seit 2014 ist für das grenzüberschreitende Reisen EU-weit die Identifizierung mittels Transponder in Verbindung mit dem Eintrag in den EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Laut einer aktuellen Umfrage ist weniger als die Hälfte aller Hunde und Katzen durch Kennzeichnung und Registrierung geschützt. 54 Prozent sind noch ohne Schutz.

Die Kennzeichnung ist keine große Sache. Ein Transponder kann schmerzarm gesetzt sowie lebenslang abgelesen werden. Die auf dem Mikrochip im Transponder gespeicherte Nummer ist gemäß ISO-Standard weltweit einmalig und kann im Tier nicht mehr verändert werden. Der Transponder ist nur wenige Millimeter groß und kann vom Tierarzt sehr einfach unter die Haut auf der linken Halsseite injiziert werden. Dafür ist in der Regel weder eine Narkose noch eine örtliche Betäubung erforderlich. Der Transponder selbst hat keine Batterie und ist völlig passiv. Nur durch ein spezielles Lesegerät wird er für kurze Zeit aktiviert. Der Nummerncode nach ISO-Norm wird entschlüsselt und auf der Anzeige des Lesegerätes sichtbar. Mittlerweile verfügen die meisten Tierarztpraxen, Veterinärämter, Tierheime und auch viele Züchter über Lesegeräte.

Die Überprüfung der Funktionsfähigkeit des Transponders empfiehlt sich regelmäßig im Rahmen der jährlichen Gesundheitsuntersuchungen und Impfungen. Auf jeden Fall sollten Sitz und Funktion des Transponders rechtzeitig vor Auslandsreisen und wichtigen Veranstaltungen (z. B. Ausstellungen, Hundeprüfungen) unter Vorlage der zum Tier gehörigen Ausweise geprüft werden.

Die beste Kennzeichnung taugt jedoch nichts, wenn der Nummerncode des Transponders nicht an eine zentrale Datenbank gemeldet wird. Dies gilt selbstverständlich auch für Tätowiernummern, wobei dieses Verfahren zunehmend an Bedeutung verliert. Für eine Registrierung hat die Tierarztpraxis Meldebögen für wichtige Zentralregister vorrätig. Auch eine Online-Meldung ist schnell und unkompliziert möglich. Die Anmeldung des Tieres mit seiner individuellen Nummer erfolgt entweder durch die Tierarztpraxis im Auftrag des Tierbesitzers oder durch ihn persönlich. Das Haustierregister verschickt eine Meldebestätigung, die anzeigt, dass das Tier ordnungsgemäß angemeldet wurde. Anfragen wegen zugelaufener oder vermisster Tiere sind bei den Haustierregistern rund um die Uhr möglich. Durch die Anmeldung des Tieres in einem Haustierregister sind beispielsweise Tierheime, Tierarztpraxen und Polizeidienststellen, aber auch Privatpersonen in der Lage, Fundtiere jederzeit schnell an den Besitzer zurückvermitteln zu lassen – und das sogar weltweit.

In vielen europäischen Ländern sind Tierhalter bereits verpflichtet, ihre Tiere elektronisch zu kennzeichnen und zu registrieren. In Deutschland ist dies noch freiwillig, von einigen Ausnahmen abgesehen. Behördliche Registrierungsvorgaben sind nicht bundeseinheitlich geregelt, sie sind auch weniger auf das Auffinden verlorengegangener Tiere ausgerichtet. Die bundesweit geltende Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 regelt zwar die Mindestvoraussetzungen für das Halten von Hunden, ihren Schutz sowie Anforderungen für das Wohlbefinden der Tiere (z. B. Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Bewegungs- und Gemeinschaftsbedürfnis), jedoch ebenfalls nicht die Rückverfolgbarkeit. Das Netzwerk „Kennzeichnung und Registrierung“, kurz K&R, ein Arbeitskreis aus multidisziplinären Experten im Bereich Tierschutz, arbeitet an bundesweiten und europäischen Lösungen. So sind in der Europäischen Datenbank Europetnet bereits zahlreiche Register zusammengeschlossen. Dass sich das lohnt, zeigen die hohen Wiederfinderaten der privaten Registrierungsstellen.

Gründe für die elektronische Registrierung

● Zur Identifizierung bei Verlust

Nur durch eine eindeutige Kennzeichnung kann bei einem verloren gegangenen Tier der Besitzer ausfindig gemacht werden.

● Zum sicheren Eigentumsnachweis

Eine unverkennbare und fälschungssichere Kennzeichnung ermöglicht im Falle eines Diebstahls sowie bei An- und Verkauf einen zweifelsfreien Eigentums- bzw. Identitätsnachweis.

● Zum Nachweis der Abstammung

Die unverwechselbare Identifikation eines Tieres ermöglicht die eindeutige Zuordnung der Abstammungsdokumente und sichert so die züchterische Glaubwürdigkeit. Viele Rassehundevereine sind bereits auf Transponderkennzeichnung umgestiegen.

● Zum Nachweis des Gesundheitsschutzes

Ein gekennzeichnetes Tier kann leichter seinem Impfpass zugeordnet werden. So lässt sich z. B. bei Tollwutverdacht eine Impfung zweifelsfrei nachweisen. Bei einigen Rassen treten bestimmte Erbkrankheiten auf. Um mit diesen Rassen zu züchten, ist eine Gesundheits-bescheinigung nötig, die nur im Zusammenhang mit der Kennzeichnung gültig ist.

● Für den internationalen Reiseverkehr

Seit dem Juli 2011 ist für den Grenzübertritt zwischen EU-Ländern das Mitführen eines Heimtierausweises für Hunde, Katzen und Frettchen vorgeschrieben. Die Identifizierung des Tieres muss seit 2014 durch einen Transponder erfolgen.

● Zur Identifizierung im Sport und Ausstellungen

Eine sichere und schnelle Zuordnung von Tier und Begleitpapier ist für sportliche Veranstaltungen und bei Ausstellungen unerlässlich.

Hier kann man Hunde und Katze registrieren lassen:

Nach der Kennzeichnung sollte das Tier am besten sofort bei einer der deutschen Registrierstellen angemeldet werden. Wichtig ist es, etwa bei einem Umzug oder sonstigen Änderung der Tierhalter-Daten, an die Aktualisierung der Einträge zu denken.

TASSO www.tasso.net  

Deutsches Hausregister des Deutschen Tierschutzbundes e.V. www.registrier-dein-tier.de bzw. www.findefix.com

Internationale Zentrale Tierregistrierung (IFTA) www.tierregistrierung.de


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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de

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