Kommentar: Europäisches Tierarzneimittelrecht reformieren

Effizienz und Innovationsfähigkeit attestierte der EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz bei der diesjährigen Jahreskonferenz des europäischen Verbandes in Brüssel der Tiergesundheitsindustrie. Damit diese beiden Leistungsmerkmale der Industrie auch in Zukunft erhalten bleiben können, forderte er eine radikale Reform der bestehenden Gesetzgebung, einen großen Wurf, nicht Mikroänderungen an kleinen Stellschrauben.

Leider wird – im Gegensatz zur deutschen Position – diese Überzeugung bei weitem nicht von allen Mitgliedstaaten geteilt. Zwei Beobachtungen sind offensichtlich: Ein Teil der Behördenvertreter aus den Mitgliedstaaten möchte lieber keine, als durchgreifende Vereinfachungen. Und wenn schon eine Harmonisierung der Produktanforderungen angestrebt wird, dann auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner, d. h. nach Streichen vieler in einzelnen EU-Ländern seit Jahren zugelassener Indikationen.

Beide Ansinnen führen nicht zu einem tatsächlichen Binnenmarkt für Tierarzneimittel, sondern zum Gegenteil.

Eines der wesentlichen Ziele der Reform, die Erhöhung der Verfügbarkeit von Tierarzneimitteln, würde dadurch konterkariert. Wir brauchen eine mutige, weitreichende Vereinfachung der Gesetzgebung und das Vertrauen in den Mitgliedstaaten, dass Produkte, die in anderen EU-Ländern zugelassen sind, ebenso wirksam und unbedenklich sind wie Produkte aus nationaler Zulassung. Nur so kann die Verfügbarkeit bestehender Produkte europaweit verbessert werden. (ms)