13.01.2025

Bundesverband für Tiergesundheit informiert zu MKS

Fortschritt in der MKS-Bekämpfung

Update Stand 11./12.02.2025

  • Zeitplan für die weitere Zonierung festgelegt

Nachdem kein weiterer MKS-Fall festgestellt wurde, hebt das Land Brandenburg die Kontrollmaßnahmen in den Restriktionszonen schrittweise auf.

Die 3-Kilometer-Schutzzone wurde aufgehoben und in die Überwachungszone integriert, die noch bis zum 24. Februar weitergilt. Es folgt eine Periode mit Überwachungsmaßnahmen bis zum 11. April in einer kleineren Zone. Ohne weitere Vorkommnisse kann dann der Freiheitsstatus bei der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) beantragt werden.

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Update Stand 28.01.2025

  • MKS bei Wasserbüffel in Märkisch-Oderland bleibt einziger bestätigter Fall
  • Quelle des Ausbruchs weiter unklar
  • Impfstoffbank aktiviert / Produktion des Impfstoffes erfolgt
  • Notimpfung der Tiere in aktueller Situation nicht angezeigt
  • Vorbeugende Impfung nach Tierseuchenrecht verboten
  • Verzehr von Lebensmitteln für Menschen unbedenklich
  • Einschränkungen in der Sperrzone gebietsweise eingegrenzt
  • Regionalisierungskonzept im Handel wichtig, um wirtschaftliche Schäden einzugrenzen

Nachdem auf Grundlage umfangreicher Untersuchungen von Tierbeständen und Wildtieren durch die Veterinäramt und das Friedrich-Loeffler-Institut kein weiterer positiver MKS-Fall in Deutschland zu notieren ist, wurden die in Berlin und Brandenburg bestehenden Kontrollmaßnahmen auf bestimmte Gebiete in der Schutz- und Überwachungszone rund um den MKS-Fall eingeschränkt.

Wie das BMEL am 27.01.2025 in einem Informationsgespräch mit Vertretern der Agrar- und Ernährungsbranche mitteilte, steht der fertig produzierte Impfstoff gegen den Serotyp des MKS-Virus des Ausbruchs nunmehr bereit.

Der Einsatz der Impfung muss sorgfältig abgewogen werden, da sich daraus langfristige Auswirkungen auf den Markt ergeben. Eine sogenannte Notimpfung, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern, ist in der aktuellen Situation mit nur einem Fall nicht angezeigt. Vorbeugenden Impfung sind nach Tierseuchenrecht bei MKS verboten.

Durch das Prinzip der Regionalisierung können trotz Restriktionen der innerdeutsche und EU-innergemeinschaftliche Handel weitgehend erhalten bleiben.  Die Einhaltung des Regionalisierungsprinzips und ein EU-weit einheitliches Vorgehen beim Handel mit Klauentieren und Erzeugnissen sind wichtig, um die wirtschaftlichen Schäden auch mit Blick den Warenverkehr mit Drittstaaten zu begrenzen.

Agrarrat in Brüssel diskutierte am 27.01.2025, inwieweit Mittel der EU-Agrarreserve zum Abfedern der wirtschaftlichen Schäden von Tierseuchen bereitgestellt werden sollen.

Die Wiederherstellung des MKS-freien Zustands für Deutschland gemäß der Vorgaben der Welttiergesundheitsorganisation (WOAH) wird auch ohne weiteren Fall noch Monate erfordern.

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Update - Stand 20.01.2025

Bisher wurde in Brandenburg kein weiterer MKS-Fall bestätigt.

Untersuchungen des Nationalen Referenzlabors für Maul- und Klauenseuche am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zu einem Verdachtsfall der Maul- und Klauenseuche bei einer Ziege aus dem Landkreis Barnim ergaben keine Hinweise darauf Maul- und Klauenseuche-Virus oder spezifische Antikörper. Dies wurde am 17. Januar als negativ bestätigt.

Derzeit werden auch Wildtiere auf MKS untersucht, um sicherzustellen, dass es beim ersten Ausbruch zu keiner Infektion bei Wildtieren kam. Die Überwachungszonen bleiben noch in Kraft.

Am 20.01.2025 veröffentlichte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer Pressemitteilung, dass Brandenburg darum gebeten hat, die Impfstoffbank zu aktivieren. Nach Angaben des Ministeriums handelt es sich hierbei um eine Vorsichtsmaßnahme. Das BMELbetont, dass das EU-Recht nur im Ausnahmefall die Möglichkeit für Notimpfungen einräumt und die Entscheidung über den tatsächlichen Einsatz der Impfung durch das betroffene Bundesland getroffen wird. Eine Notimpfung kommt dann in Betracht, wenn sich die Infektion massiv und schnell ausbreitet. Diese würde zum Beispiel in Form einer Ringimpfung erfolgen, um eine Immunschranke um einen Seuchenherd zu bilden und damit eine weitere Ausbreitung der Seuche zu verhindern.

Mehr Information via FLI Fragen & Antworten zur Impfung gegen MKS

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Stand 13.01.2025

  • MKS bei Wasserbüffel in Brandenburg bestätigt
  • Aphthovirus Sero-Typ O
  • Klauentiere empfänglich
  • Impfung der Tiere möglich / nur nach Anordnung
  • Verzehr von Lebensmitteln für Menschen unbedenklich
  • Risiko indirekter Verbreitung durch Menschen, Tiere und Gerätschaften
  • Hohe wirtschaftliche Schäden als Konsequenz

Anlässlich des am 10.01.2025 bestätigten Falls von Maul- Klauenseuche (MKS) durch das Nationale Referenzlabor des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) bei einer Gruppe Wasserbüffel aus Märkisch-Oderland in Brandenburg informiert der Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) zur MKS.

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die Klauentiere infiziert. Neben Nutztieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) können auch Zoo- und Wildtiere, bspw. auch Kamele oder Alpakas, erkranken.

Bricht die MKS in einem Bestand aus, sind meist schnell alle Tiere des Bestandes infiziert (Morbidität 100%). Die fieberhafte Erkrankung geht mit Bildung von Bläschen und Erosionen an kutanen Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut, insbesondere im Bereich des Maules und der Klauen einher und führt zu teils schweren Lahmheiten und Leistungseinbußen. Es gibt keine Therapiemöglichkeiten.

Die Krankheit wird hervorgerufen durch Viren des Genus Aphthovirus der Familie Picornaviridae. Es gibt 7 Serotypen, die sich in der Verbreitung und im Wirtsspektrum unterscheiden. Festgestellt wurde bei diesem Ausbruch der Sero-Typ O, welcher sonst im Nahen-Osten und Asien auftritt.

Erkrankungen des Menschen über den Verzehr von Lebensmitteln sowie eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung sind nicht bekannt. Bei Personen, die unmittelbaren und intensiven Kontakt zu erkrankten Klauentieren bzw. dem ausgeschiedenen Virus hatten, kann es in seltenen Fällen zu gutartig verlaufenden Erkrankungen kommen. Menschen können das Virus an Händen, Schuhen und Bekleidung weitertragen. Hunde, Katzen und andere Haustiere können in der Regel nicht erkranken, aber das Virus verbreiten.

Für die Verhütung und Bekämpfung der MKS gelten in der europäischen Union äußerst strenge Regeln. Neben der Tötung infizierter Bestände werden Sperr- und Beobachtungszonen eingerichtet sowie Transportbeschränkungen ausgesprochen, die die weitere direkte und indirekte Ausbreitung verhindern sollen.

Aufgrund der hohen Infektiosität und dem damit verbunden Risiko für die Tiere, steuert ein Krisenstab des Bundesministeriums für Landwirtschaft die Kontrollmaßnahmen. Das FLI unterstützen mit seiner Expertise als Referenzlaboratorium in der Abklärung von Verdachtsfällen und berät bei der Bekämpfungsstrategie.

Grundsätzlich kann gegen die MKS-Infektion geimpft werden. Entsprechende Impfstoffe stehen zur Verfügung. Zunächst gilt aber ein Impfverbot. Ob die Impfung im Rahmen eines MKS-Ausbruches eingesetzt wird, muss staatlich und in Abstimmung mit der Europäischen Kommission entschieden werden. Großflächige Impfprogramme wurden in Deutschland 1991 eingestellt.

Der letzte MKS-Ausbruch in Deutschland wurde 1988 in Niedersachsen festgestellt. In Europa wurde der letzte Ausbruch in 2011 aus Bulgarien gemeldet. Davor waren 2001 das Vereinigte Königreich und in der Folge Frankreich, Irland und die Niederlande vom einem großen MKS-Geschehen mit enormen wirtschaftlichen Verlusten betroffen.

Das MKS-Virus kommt in der Türkei, im Nahen Osten und in Afrika, in vielen Ländern Asiens und in Teilen Südamerikas nach wie vor endemisch vor. Illegal eingeführte tierische Produkte, darunter auch bspw. Reisemitbringsel aus betroffenen Ländern sind eine Bedrohung für die europäische Landwirtschaft.

Ein MKS-Ausbruch ist mit hohen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden. Zum Verlust ganzer Tierbestände kommen Auswirkungen der Sperr- und Transportbeschränkungen. Weitere Kosten entstehen durch Quarantänemaßnahmen, Desinfektion und Kompensationszahlungen. Auch der Exportstopp von Fleisch- und Milchprodukten führt zu erheblichen finanziellen Einbußen.

Die wirtschaftlichen Folgen des großen MKS-Geschehens in England und anderen europäischen Ländern in 2001 wurden mit allen Seiteneffekten aus über 21 Mrd. US Dollar kalkuliert.

Weitere Information unter:



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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de

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