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BfT-Verbandskodex

Der Verbandskodex wurde in 2022 an das am 28.01.2022 mit dem neuen nationalen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und der Europäischen Tierarzneimittelverordnung (VO (EU) 2019/6)) bundesweit in Kraft getretene eigenständige Tierarzneimittelrecht angepasst. In 2026 verabschiedete die Mitgliederversammlung eine weitere Anpassung an die regulatorischen Vorgaben.

Die Tierarzneimittelunternehmen erkennen als Mitglieder des Bundesverbandes für Tiergesundheit die Vorgaben des Kodex als Marktverhaltensregeln als für sich verbindlich an.


BfT-Verbandskodex