Zukunftsfähiges Regelwerk

In Deutschland und Europa ist ein zukunftsfähiger Rechtsrahmen essentiell, der die Verfahren rationalisiert, unnötige Bürokratie reduziert und Investitionen in Forschung und Entwicklung fördert, um eine breitere Verfügbarkeit von therapeutischen Optionen anbieten zu können und Lösungen für aktuelle Herausforderungen zu entwickeln. Eine verstärkte Förderung der Grundlagenforschung und struktureller Maßnahmen zur Forschungsförderung, wie z.B. ein gutes Forschungsnetzwerk oder öffentlich-private Kooperationen zur Tiergesundheit ist notwendig.

Das europäische Tierarzneimittelpaket

Die neue europäische Verordnung über Tierarzneimittel und die Verordnung über Arzneifuttermittel wurden am 07.01.2019 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und werden somit ab dem 28.01.2022 zur Anwendung kommen. In einer Reihe von Folgerechtsakten werden in den kommenden Monaten und Jahren weitere Details zu den Zulassungsvorgaben, Produktionsanforderungen oder auch für den Menschen besonders wichtigen Antibiotika geregelt werden. Darüber hinaus sieht die neue europäische Tierarzneimittelverordnung auch die Einrichtung von drei Datenbanken – einer Produktdatenbank, einer Pharmakovigilanz-Datenbank und einer Datenbank über Herstellung und Großhandelsvertrieb – vor.

Am Ziel oder ein neuer Anfang?

Novelle der europäischen Tierarzneimittelgesetzgebung inhaltlich abgeschlossen – Gesetzeswerk durch Parlament und Rat angenommen

Bonn, den 27.11.2018 - Eine Bewertung des geltenden EU-Rechts stand 2010 am Anfang. Viele Jahre hat Europa daran gearbeitet, das europäische Tierarzneimittelrecht zu überarbeiten und damit einen einheitlicheren, EU-weiten Binnenmarkt mit gleichen Bedingungen zu schaffen. Mit dem abschließenden Votum des Rates am 26.11.2018 in Brüssel ist der Beratungs- und Verhandlungsprozess für Tierarzneimittel und Arzneifuttermittel nun abgeschlossen. Nach einer dreijährigen Übergangsfrist könnten die neuen Verordnungen und sekundäre Rechtsakte 2022 in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden.

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