Mit der Zulassung soll sichergestellt werden, dass

• das Produkt sicher ist für das Tier, den Verbraucher und für die Umwelt,

• das Produkt von gleichbleibend hoher Qualität ist und die Stabilität mindestens bis zum Verfallsdatum gewahrt bleibt, und

• die Wirksamkeit des Produkts den Angaben auf der Informationsbroschüre und dem Etikett entspricht.

Wenn das Tierarzneimittel auf dem Markt ist, wird seine Sicherheit überwacht. Tierhalter und Tierärzte sollten unerwartete Ereignisse bei der Anwendung dem behandelnden Tierarzt, der Behörde oder dem Unternehmen berichten. Die Fälle werden analysiert und es wird geprüft ob ein Zusammenhang mit der Arzneimittelanwendung besteht.


Tierarzneimittelzulassung – Fragen aus der Praxis

Im Zusammenhang mit der Anwendung von Tierarzneimitteln in der tierärztlichen Praxis werden immer wieder Fragen zu den einzelnen Produkten, beispielsweise zur Wirkungsweise oder Dosierung, aber auch produktübergreifende Fragen gestellt. Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de