Tierversuche: Vermeiden, verringern und verbessern

Wenn Unternehmen neue Medikamente entwickeln, sind Tierversuche sowohl aus wissenschaftlichen Gründen notwendig als auch gesetzlich vorgeschrieben. Obwohl große Fortschritte mit alternativen Verfahren, die Tierversuche ersetzen oder ergänzen, erzielt wurden, ist es noch nicht möglich neue und innovative Arzneimittel für Tiere zu entwickeln und zu testen und dabei ganz auf Tierversuche zu verzichten. Insbesondere die wirksame und sichere Anwendung des Mittels stehen dabei im Zentrum der Untersuchungen. Tierversuche sind auch im Bereich der Produktherstellung und Qualitätskontrolle noch nicht immer zu vermeiden.

Die Tiergesundheitsunternehmen verpflichten sich, dass alle Studien unter ethischen wie wissenschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt sind. Dabei werden auf Basis des Tierschutzgesetzes hohe Maßstäbe zum Schutz, die durch die zuständigen Behörden überwacht werden. Forschung, auch mit Tierversuchen für die Tiergesundheit ist auch am Standort Deutschland unerlässlich.

In der frühen Phase der Forschung sind Mäuse und Ratten die am häufigsten eingesetzten Tiere. Bei der Entwicklung von Tierarzneimitteln werden in einer schon weiter vorangeschrittenen Phase auch Studien mit den Tierarten durchgeführt, bei denen das Tierarzneimittel später angewendet werden soll, um Krankheiten vorzubeugen oder zu heilen.

Unsere 3R-Verpflichtung – Vermeiden, verringern und verbessern von Tierversuchen

Forscher folgen dem Prinzip der „3R“: Replace (Vermeiden), Reduce (Verringern), Refine (Verbessern). Wo immer möglich ersetzen die Forscher Tierversuche durch tierversuchsfreie Methoden wie Computersimulationen oder Tests an Zellkulturen. Forscher tauschen sich auch regelmäßig mit den Behörden und den Hochschulen über Daten zu den neuesten Entwicklungen aus, die dazu beitragen können, den Bedarf an Tieren in der Forschung zu verringern und Methoden und Untersuchungsprotokolle zu verbessern.

AnimalhealthEurope, der europäische Verband der Tiergesundheitsunternehmen und Verbände, darunter auch der Bundesverband für Tiergesundheit, ist Partner der Plattform ‚European Partnership for Alternative Approaches to Animal Testing‘ (EPAA) und die Mitglieder beteiligen sich aktiv an Projekten zur Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen.

Unser Transparenzversprechen

Tierhaltungen von AnimalhealthEurope-Mitgliedern und des BfT sind jederzeit offen für unangekündigte Inspektionen durch nationale Behörden und werden in der Regel mindestens einmal jährlich inspiziert. Darüber hinaus werden regelmäßig Standort- und Personalaudits durchgeführt, um die Einhaltung sowohl der unternehmensspezifischen Verhaltenskodizes als auch der geltenden Rechtsvorschriften sicherzustellen. Verstöße gegen Verhaltensregeln, die in einem Verhaltenskodex festgelegt sind, werden vom Unternehmen unverzüglich angegangen. Unternehmen tauschen Informationen über Tierversuche über nationale oder europäische Projekte öffentlich aus und werden eingeladen, auf öffentlichen Konferenzen über das Thema zu sprechen.

AnimalhealthEurope ist Mitglied der European Animal Research Association (EARA). EARA ist bestrebt, einen offenen und ausgewogenen Dialog über Tierversuche zu fördern.

Unternehmen unterzeichnen auf nationaler Ebene Transparenzvereinbarungen, die sie dazu verpflichten, zu erklären, warum Tiere für wissenschaftliche Zwecke verwendet werden, was die regulatorischen Anforderungen und Einschränkungen sind, der Öffentlichkeit und den Medien eine zugängliche Kommunikation zu ermöglichen und jährlich über ihre Fortschritte zu berichten. Die Liste bestehender Transparenzabkommen in der EU ist auf der EARA-Website abrufbar (Siehe Ziele auf Seite 20).

Fortschritte bei der 3R-Strategie

  • Streichung des Chargensicherheitstests aus dem Europäischen Arzneibuch
  • Etablierung von in vitro-Tests für Clostridien Impfstoffe unter dem Europäischen Direktorat für Qualität von Arzneimitteln (EDQM)
  • Umstellung auf in vitro-Technik (ELISA) zur Chargenfreigabe von Tollwut- und Leptospiren-Impfstoffen. Dies ist nun die bevorzugte Methode, die einen Präzedenzfall für weitere tierversuchsfreie Ansätze darstellt.
  • EMA Regulatory Science Strategy für die Jahre bis 2025 sieht vor, dass Arzneimittelzulassungsbehörden die Nutzung  alternativer Methoden zu regulatorischen Zwecken fördern
  • Wissenschaftliche Beratung durch Zulassungsbehörden zum Umstieg auf Methoden ohne Tierversuche
  • Schrittweise Übernahme tierversuchsfreier Methoden zur Anwendersicherheit aus anderen Bereichen, wie bspw. bei der Bewertung der Hautsensibilisierung einer Substanz
  • Schaffung von Synergien, so dass in bestimmten Bereichen keine neuen
    Forschungsdaten generiert werden müssen, wie bspw. durch Analogiestudien

Projekte in Arbeit

  • Projekt für in vitro-Ersatztests zur Prüfung der Qualität verschiedene Impfstoffe
  • Harmonisierung der Anforderungen für die Chargenprüfung von Impfstoffen auf globaler Ebene
  • Weltweite Streichung des Chargensicherheitstests, beginnend mit der Ausnahmeregelung in den VICH-Richtlinien

 

Hohe Maßstäbe zum Schutz der Tiere

Zur Entwicklung von Tierarzneimitteln werden Studien zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit, soweit erforderlich und keine Alternative verfügbar ist, an Tieren für Tiere durchgeführt. Dabei werden auf Basis des Tierschutzgesetzes hohe Maßstäbe zum Schutz der Tiere angelegt, die durch die zuständigen Behörden überwacht werden. Aus Sicht des Verbandes ist die klinische Erprobung von Tierarzneimitteln, einschließlich Impfstoffen, auch in Deutschland wichtig, um im Sinne der Tierärzte und Patienten spezifische deutsche Rahmenbedingungen entsprechend berücksichtigen zu können. Forschung, auch mit Tierversuchen, muss am Standort Deutschland erhalten bleiben.

Unter dem föderalen System muss dazu auf eindeutige Vorgaben Wert gelegt werden, um eine uneinheitliche Umsetzung der Vorgaben und Genehmigungspraxis in den einzelnen Bundesländern, wie sie wiederholt berichtet wird, zu vermeiden. Insbesondere in multizentrischen Studien kommt es hierdurch zu teilweise erheblichen Problemen und Verzögerungen. Jüngst geschaffene Verfahrenserleichterungen, wie die Möglichkeit, entsprechende Anzeigen und Anträge, inklusive der zugehörigen Dokumentation in elektronischer Form zu übermitteln, werden seitens der Tiergesundheitsunternehmen sehr begrüßt. Insbesondere bei internationalen Studien wäre es zudem sehr zu begrüßen, wenn ergänzende Unterlagen zum Antrag auch in englischer Sprache eingereicht werden könnten. Dies ist bei Dokumentationen für die Zulassung von Tierarzneimitteln bereits heute der Fall.

Eine bundesweit einheitliche und mit den Richtlinie 2010/63 harmonisierte Umsetzung dient außerdem dem Erhalt des Forschungsstandortes Deutschland.

Auf globaler Ebene

Durch die Mitwirkung in Organisationen, die auf globaler Ebene tätig sind, wie z.B. VICH, der internationalen Kooperation zur Harmonisierung von Qualitäts-, Sicherheits- und Wirksamkeitsstandards, kann ebenfalls ein Beitrag geleistet werden, um den Einsatz von Versuchstieren zu reduzieren. Die Harmonisierung der Anforderungen in den Regionen wird zweifellos zu einer Verringerung der Anzahl der erforderlichen Tierversuche führen. Vor diesem Hintergrund werden VICH-Leitlinien verfasst und regelmäßig auf der Grundlage der 3R-Überlegungen aktualisiert. Die Unterstützung durch die EU-Zulassungsbehörden ist erforderlich, um weltweit Vertrauen bei den Zulassungsbehörden der anderen Regionen aufzubauen und das Verständnis für fortschrittliche wissenschaftliche Verfahren zu stärken.


Eine regulatorische Konvergenz auf globaler Ebene ist unerlässlich, um zu vermeiden, dass Tests, die bereits an anderer Stelle durchgeführt wurden, wiederholt oder dupliziert werden müssen.


Mehr wissen über Tierversuche

Als Vertretung der Wissenschaft in Deutschland hat die Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Initiative „Tierversuche verstehen“ ins Leben gerufen. Hier können Sie sich faktenbasiert und aktuell über Tierversuche in der Forschung informieren.


In Kürze:

  • Zur Entwicklung von Tierarzneimitteln müssen Studien zur Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit durchgeführt werden - soweit erforderlich an Tieren für Tiere
  • Trotz großer Fortschritte zu Alternativen können Tierversuche nicht vollständig ersetzt werden
  • Wenn Tierversuche dann nur, wenn unter ethischen wie wissenschaftlichen Gesichtspunkten gerechtfertigt und unter Einhaltung hoher Maßstäbe zum Schutz der Tiere
  • 3R – Vermeiden, Verringern und Verbessern von Tierversuchen sind uns Verpflichtung
  • Audits und Inspektionen sichern hohen Standard und schaffen Transparenz
  • Eindeutige Vorgaben für eine bundeseinheitliche Genehmigungspraxis im Einklang mit den europäischen Vorgaben sind erforderlich - auch um den Forschungsstandort Deutschland zu erhalten
  • Durch Harmonisierung der regulatorischen Anforderungen in den verschiedenen Regionen der Welt eine Verringerung der Anzahl der erforderlichen Tierversuche erwirken


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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de