Die Verantwortung des pharmazeutischen Unternehmens endet nicht mit der Zulassung seiner Tierarzneimittel. Auch danach ist dieses gesetzlich verpflichtet, die Zulassung immer auf dem aktuellen Stand zu halten ...
Pharmakovigilanz
Kontinuierliche Sicherheitsüberwachung auf dem Markt befindlicher Arzneimittel
Nach der Zulassung verschwindet ein Produkt nicht vom Radar der Zulassungsbehörden. Unternehmen, die Arzneimittel in Verkehr bringen, müssen ein System zur Sammlung und Analyse vermuteter unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung ihrer Tierarzneimittel unterhalten. Ziel ist es, unerwünschte Wirkungen zu entdecken, zu beurteilen und zu verstehen, um, falls notwendig, entsprechende Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können. Dieser Prozess der kontinuierlichen Überwachung der Arzneimittelsicherheit auf dem Markt befindlicher Produkte wird als „Pharmakovigilanz“ bezeichnet.
Ausführliche Informationen zu der kontinuierlichen Sicherheitsüberwachung der auf dem Markt befindlichen Produkte hier:
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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de