BfT Special Nr. 31 / Februar 2004


Kommentar - Harmonie?

Das Europaparlament hat sich in seiner Abstimmung über das Gesetzespaket zur Tierarzneimittelgesetz-gebung für eine obligatorische Verschreibungspflicht für alle Lebensmitteltierprodukte in der Europäischen Union ab 2007 entschieden. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt 25 Mio. britische Schafe nur noch auf Verschreibung entwurmt und gegen Fliegenbefall behandelt werden dürfen. Für Deutschland heißt dies, dass künftig apothekenpflichtige Produkte wie Eutersalben, Linimente, Hustenlöser und Fliegenmittel nur noch per Verschreibung erhältlich sind und eine Produktinformation lediglich dem Tierarzt gegenüber erfolgen darf.

Ob diese Änderungen einen Beitrag zur Verbraucherinformation und Verbrauchersicherheit darstellen, muss bezweifelt werden. Restriktivere Regelungen bedeuten nicht automatisch mehr Verbraucherschutz. Eine sorg­fältige Information des Anwenders, gerade bei Produkten, die ausschließlich vom Tierhalter angewendet werden, stellt die korrekte Anwendung der Tierarzneimittel am besten sicher.

Verschreibungspflicht ist keine absolute Kategorie, sondern steht in engem Zusammenhang mit den eingeführten Distributionswegen der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Auch hier zeigt sich, dass neue Regelungen die Kreativität beflügeln. In Großbritannien wird bereits intensiv darüber nachgedacht, wie man die europäische Richtlinie so in nationales Gesetz umsetzen kann, dass die bekannten und sicheren Distributionskanäle er­halten bleiben können.

Die auferlegte Zwangsharmonisierung wird ihr Ziel nicht erreichen. Europa braucht in seiner Vielgestaltigkeit die Subsidiarität, um sichere tierische Lebensmittel zu erzeugen. (ms)


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