BfT Special Nr. 31 / Februar 2004


Was „gut“ und „schlecht“ ist, entscheidet der Verbraucher selbst

  - Industrie setzt auf fairen Wettbewerb und Eigeninitiative
- Nationale Alleingänge enden in einer Sackgasse

„Den mündigen Verbraucher schützen – nicht bevormunden” unter diesem Motto hat sich der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) gegen eine von den Regierungsparteien geplante Steuerung des Konsums nach politisch gesetzten ethischen und ökologischen Kriterien gewandt.

Ideologisch motivierte Verbraucherleitbilder seien wenig geeignet, um die tatsächlichen Bedürfnisse der Verbrau­cher angemessen zu befriedigen. Ein zeitgemäßer Ansatz berücksichtige vielmehr, dass der Verbraucher zu mündigem und eigenverantwortlichem Handeln in der Lage sei. In seinem aktuellen Positionspapier nimmt der BDI Stellung gegen die zunehmenden Freiheitsbeschränkungen und eine wachsende Bürokratisierung des Wirtschaftslebens, die sich langfristig negativ auf die Produktion in Deutschland aber auch auf die Sicherung der Verbraucherinteressen auswirken. Wirksamer Verbraucherschutz brauche stattdessen ausreichenden Wett­bewerb, denn dieser sorge für Produktvielfalt, Innovationen und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher. Wettbewerb zwingt außerdem die Anbieter, schnell und effizient auf die Bedürfnisse der Verbraucher zu rea­gieren. Der mündige Bürger ist durchaus in der Lage, auf der Basis der Marktelemente Preis, Qualität und Um­weltaspekte über sein persönliches Kaufverhalten zu entscheiden. Dabei korrespondiert diese Konsumfreiheit in hervorragender Weise mit der Freiheit der Unternehmen, Produkte herzustellen, die solchen Interessen entsprechen.

Vorrangiges Ziel der Industrie ist es, die Verbraucher mit sicheren, hochwertigen und innovativen Produkten zu versorgen. Dazu benötigt die Industrie jedoch ausreichend Freiräume für die Produktentwicklung. Hierzu gehören auch innovationsfreundliche Rahmenbedingungen. Dies schließt den verantwortlichen Umgang mit Risiken auf der Grundlage einer auf nachprüfbaren Erkenntnissen beruhenden, objektivierbaren Risikobewertung ein.

Die gesundheitlichen, sicherheitsbezogenen und wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher seien heute durch den gesetzlichen Verbraucherschutz und umfassende Informationen seitens der Hersteller gut gewahrt. Für zahlreiche Produkte sind darüber hinaus gesetzliche Grenzwerte und Mindeststandards festgelegt. Um die definierten verbraucherpolitischen Ziele ohne Wettbewerbsverzerrungen zu erreichen, müssen nationale und politisch motivierte Alleingänge vermieden werden. Ziel sei es vielmehr ein einheitliches europäisches Niveau zu erreichen. Hierzu tragen auch freiwillige Zertifizierungen und die industrielle Normung von Produkten bei.