BfT Special Nr. 34 / Februar 2005
BfT Special Nr. 33 / Oktober 2004
Kommentar - Allheilmittel - Verschreibungspflicht?
Die europäische Gesetzgebung hat ab 01.01.2007 eine generelle Verschreibungspflicht für alle Tierarzneimittel für Lebensmittel liefernde Tiere eingeführt. Ausnahmen sollen unter bestimmten Kriterien jedoch möglich sein. Nach dem geltenden deutschen Arzneimittelgesetz sind heute verschiedene Produkte aufgrund ihrer gegebenen Sicherheit nicht mehr der Verschreibungspflicht unterstellt, sondern lediglich apothekenpflichtig. Es ist auch schwer nachvollziehbar, warum Eutersalben oder bestimmte Eisenpräparate zur Verhinderung der Ferkelanämie, die seit vielen Jahren apothekenpflichtig sind, heute plötzlich nicht mehr diesen Sicherheitsanforderungen genügen sollten. Die Verbrauchersicherheit von Tierarzneimitteln bei Lebensmitteltieren wird durch die Festschreibung der Verschreibungspflicht nicht verändert.
Entscheidend sind die sichere Verabreichung und die Festlegung einer genügend langen Wartezeit, die eine Rückstandsfreiheit der Lebensmittel gewährleistet. Die Einhaltung der Wartezeit liegt in der Verantwortung des Tierhalters; diese Verantwortung kann auch nicht auf den Tierarzt übertragen werden.
Auch illegaler Handel von national nicht zugelassenen Tierarzneimitteln zwischen einzelnen Mitgliedstaaten wird durch den Verschreibungs- oder Apothekenstatus nicht erkennbar beeinflusst. Preisdifferenzen durch unterschiedliche Apothekenaufschläge oder durch früher staatlich verordnete Preise bieten in diesen Fällen deutlich höhere Anreize zum Import als der arzneimittelrechtliche Status.
Bei der Umsetzung der europäischen Regelung ist politisches Augenmaß gefordert, um nicht die bewährte sichere Distribution von Tierarzneimitteln aus fehlverstandenen Harmonisierungsbestrebungen heraus zu gefährden. (ms)