BfT Special Nr. 36 / Oktober 2005
Prüfung von Altsubstanzen abgeschlossen
Der wissenschaftliche Ausschuss für Tierarzneimittel (CVMP) hat kürzlich für Flugestonacetat die Aufnahme in Anhang I der Rückstandshöchstmengenverordnung für Schafe und Ziegen empfohlen. Damit wurde die MRL-Festlegung für so genannte alte Substanzen jetzt abgeschlossen.
Insgesamt wurden mehr als 700 Substanzen bewertet, für mehr als 600 Substanzen konnte die Aufnahme in die Anhänge I, II und III der Rückstandsmengenverordnung empfohlen werden. Diesen Substanzen wird somit bescheinigt, dass sie bei sachgemäßem Einsatz zu keinerlei bedenklichen Rückständen in Lebensmitteln aus tierischer Produktion führen. 11 Substanzen wurden wegen möglicher Gesundheitsrisiken für den Menschen in Anhang IV der Verordnung aufgenommen und sind damit für den Einsatz bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten. Für weitere Substanzen reichte die Datenlage für eine Bewertung nicht aus, andere wurden als nicht pharmakologisch aktiv und damit nicht in den Anwendungsbereich der Verordnung fallend angesehen.
Komplexes Sicherungssystem
Werden Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, medikamentell behandelt, so treten zeitweise Rückstände in den essbaren Geweben auf. Europaweit gelten deshalb bindende maximale Rückstandswerte in tierischen Lebensmitteln und die MRL-Festlegung ist die Voraussetzung für die Anwendung von Arzneimitteln beim Lebensmittel liefernden Tier. Darüber hinaus sind bei der Anwendung von Arzneimitteln die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Wartezeiten einzuhalten. Insgesamt schreibt das Arzneimittelgesetz für alle Tierarzneimittel die gleiche Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit vor wie für Arzneimittel, die zur Anwendung am Menschen bestimmt sind.