BfT Special Nr. 38 / Juni 2006
Kommentar - Wettbewerb erhalten
Ein klassisches kaufmännisches Instrument zur Preisbildung bei Tierarzneimitteln – der Naturalrabatt – wurde im Mai diesen Jahres verboten, und zwar in einem Aufwasch mit einem entsprechenden Verbot auf Humanseite, das aus ganz anderen Erwägungen eingeführt wurde.
Mögen bei den Humanpharmazeutika die gesetzlichen Krankenkassen aufgrund der Erstattungssysteme einen legitimen Anspruch gehabt haben, an den Preisnachlässen der Hersteller zu partizipieren, so trifft dies für einen von der staatlichen Preisregulierung nicht betroffenen Sektor wie die Veterinärmedizin in keiner Weise zu.
Auch tradierte Vermutungen von Teilen der Tierärzteschaft, Naturalrabatte nutzten nur den großen Praxen, gehen an den Realitäten des Marktes vorbei. Rabatte unterschiedlicher Ausgestaltung sind erwünscht und integraler Bestandteil eines funktionierenden Wettbewerbes, sie tragen zu günstigen Verbraucherpreisen bei.
Die Bundeskanzlerin ist angetreten, um "Mehr Freiheit und Wettbewerb" zu ermöglichen. Das Parlament hat mit diesem Verbot das Gegenteil beschlossen; ohne Not, aber mit Präzedenzwirkung. Keine ermutigenden Aussichten für künftige arzneimittelrechtliche Regelungen. (ms)