BfT Special Nr. 41 / Juni 2007
Kommentar - Wer isst Frettchen?
Die Bundesregierung hat einen Entwurf zur Änderung der Verschreibungspflicht-Verordnung (AMVVO) vorgelegt, der faktisch eine Aushöhlung des § 60 - Heimtiere - im Arzneimittelgesetz bedeutet. Durch die pauschale Erweiterung der Verschreibungspflicht auf alle Tierarten würde eine komplette Zulassungspflicht auch für Heimtierprodukte ausgelöst werden.
Die derzeitige Regulierung der Heimtiere, namentlich Zierfische, Ziervögel, Brieftauben, Terrarientiere, Kleinnager, Frettchen und nicht der Gewinnung von Lebensmitteln dienende Kaninchen, erlaubt erniedrigte Bürokratiekosten durch das Wegfallen eines umfangreichen Zulassungsantrages bei der Zulassungsbehörde. Diese Regelung ermöglicht vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, sich mit neuen Produktentwicklungen in diesem Nischenbereich zu etablieren. Die neuere EU-Gesetzgebung hat ausdrücklich eine Unterscheidung getroffen zwischen Tieren, die der menschlichen Ernährung dienen und Tieren, die lediglich zur Gesellschaft der Menschen bestimmt sind. Die europäische Richtlinie hat auch ausdrücklich auf die mangelnde Verfügbarkeit von Arzneimitteln für wirtschaftlich wenig interessante Tierarten hingewiesen und u.a. Frettchen und Zierkaninchen zur Gruppe der Heimtiere hinzugefügt.
Der jetzige Verordnungsvorschlag konterkariert diese von der EU-Gesetzgebung beabsichtigten Erleichterungen. Bisher war es dem pharmazeutischen Unternehmer möglich, chemische Wirkstoffe eigenverantwortlich auf ihre klinische Wirksamkeit und Verträglichkeit zu prüfen und anhand eigener Daten in Verkehr zu bringen.
Von der eigentlichen Zielsetzung des AMG, dem Verbraucherschutz, sind die einzelnen Tierarten in unterschiedlichem und absteigendem Maße betroffen. Die geplanten Sammelpositionen in der AMVVO entsprechen deshalb nicht den Anforderungen einer differenzierten Nutzen-/Risikobetrachtung und verhindern Marktchancen zu Gunsten einer überzogenen Sicherheitsphilosophie in einem Bereich, in dem Verbraucherschutzaspekte nachgeordnet von Bedeutung sind. (ms)