BfT Special Nr. 44 / Juni 2008


Kommentar - Transparenz oder Täuschung

Im Februar diesen Jahres wurde das Gentechnik-Gesetz geändert. In einem eigenen Abschnitt wurden die nationalen Vorschriften zur Kennzeichnung "Ohne Gentechnik" angepasst.

Dabei wurde festgelegt, dass die Anwendung von Tierarzneimitteln und Impfstoffen, die unter Verwendung von Gentechnik hergestellt sind, kennzeichnungsunschädlich sei. Dies gelte auch und gerade im Interesse des Wohlergehens der Tiere, so die Begründung. Es wird außerdem ausdrücklich darauf abgehoben, dass die Anwendung von Tierarzneimitteln der so genannten "Roten Gentechnik" zuzuordnen sei und diese gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist. Die Tiergesundheitsindustrie begrüßt diese rechtliche Entwicklung.

Dennoch bleiben Fragen: Wozu brauchen wir ein Label, das "Ohne Gentechnik" vorgaukelt, wenn in weiten Teilen der Produktionsprozesse für Milch, Eier oder Fleisch Gentechnik richtigerweise verwendet werden darf? Enzyme in Käse oder Futtermitteln, Vitamine oder Aminosäuren sind unverzichtbare Zusätze in der Produktion von tierischen Produkten. Sie unterliegen ebenfalls nicht der Deklarationspflicht. Die Verordnung macht noch weitere Ausnahmen. Milch kann zu Ökomilch werden, sobald die Kuh drei Monate lang keine gentechnisch veränderten Futtermittel gefressen hat. Schweine dürfen nach vier Monaten GVO-Futterkarenz zum Bioschwein werden. Diese Regelungen folgen keiner wissenschaftlichen Logik. Ein klares Bekenntnis der Politik zur Nutzung von Gentechnik wäre der richtige und langfristig erfolgreichere Weg.
(ms)