BfT Special Nr. 45 / Okotober 2008


BfT Special Nr. 45 / Oktober 2008


Kommentar - Ein Binnenmarkt, ein Arzneimittelgesetz, eine Zulassung

Vor mehr als 15 Jahren, 1992, feierte die Europäische Union die Vollendung des Binnenmarktes. Freier Warenverkehr innerhalb der Mitgliedstaaten ohne nationale Barrieren war das Hauptziel.

Was im Lebensmittelbereich erfolgreich vollzogen wurde, gilt im Arzneimittelsektor noch nicht. Einzelstaatliche Zulassungen, zum Teil mit großen Unterschieden bei den zugelassenen Indikationen, Dosierungen, Tierarten bis hin zu unterschiedlichen Wartezeiten dominieren nach wie vor den Markt.

Die in wesentlichen Teilen von human-pharmazeutischen Erwägungen geleitete arzneimittelrechtliche Regulierung führt zu Effizienzverlusten und zu Doppelarbeit bei Industrie und Zulassungsbehörden. Sie behindert den Marktzugang für neue und bekannte Produkte.

Eineinhalb Jahrzehnte nach Vollendung des Binnenmarktes ist es höchste Zeit, auch im Tierarzneimittelsektor einen tatsächlich einheitlichen Markt zu schaffen mit einer in der gesamten EU gültigen Zulassung und einem einheitlich ausformulierten Arzneimittelgesetz.

Der europäische Tiergesundheitsverband hat eine Vision mit dem Titel „1-1-1“ – ein Binnenmarkt, ein Arzneimittelgesetz, eine Zulassung – formuliert. Es sollte im Interesse aller Beteiligten liegen, diesen Ansatz zu unterstützen, um den Binnenmarkt auch für Tierarzneimittel in der EU zu vollenden. (ms)