BfT Special Nr. 50 / Juni 2010
Reisezeit ist Impfzeit
Beim Reisen mit Haustieren sind einige Verordnungen und Regelungen zu beachten.
Von zentraler Bedeutung ist die Impfung zum Schutz vor Tollwut. Damit der Urlaub nicht schon an der Grenze ein unerfreuliches Ende nimmt, sollten Tierbesitzer sich rechtzeitig über die zwingend erforderlichen Impfmaßnahmen informieren.
Seit dem 3. Juli 2004 gelten für das Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in der EU die Regelungen einer europäischen Verordnung, deren Ziel es ist, die Einschleppung und Verbreitung der Tollwut zu verhindern. Dies betrifft sowohl die Mitnahme der eigenen Tiere zum Reiseziel, als auch die Einführung aus dem Urlaubsland nach Hause.
Für die meisten Mitgliedstaaten gilt die Regelung, dass in einem Begleitdokument der gültige Impfschutz gegen die Tollwut nachzuweisen ist. Der Pass muss dem Tier mittels Tätowierung oder Mikrochip eindeutig zugeordnet werden können. Die Gültigkeitsdauer des Impfschutzes richtet sich dabei nach den Angaben des Herstellers. Für mitreisende Welpen gelten besondere Regelungen.
Für die traditionell tollwutfreien Mitgliedstaaten – Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich – sind darüber hinaus zusätzliche Bestimmungen über den Nachweis des Tollwutschutzes sowie über antiparasitäre Behandlungen zu beachten. Ist die Einreise von Heimtieren aus Drittländern in die EU geplant, sollte man sich in jedem Falle vorab über die für das jeweilige Land geltenden Regelungen informieren.