BfT Special Nr. 52 / Februar 2011


Sicherheit hat höchste Priorität

Tierarzneimittel und Lebensmittelsicherheit – heißt die neue Broschüre, die die Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft gemeinsam mit dem Bundesverband für Tiergesundheit kürzlich herausgegeben hat.

Die Broschüre richtet sich an interessierte Verbraucher und erläutert in einer Frage- und Antwortsammlung das komplizierte Regelwerk zu Entwicklung, Zulassung und Anwendung von Tierarzneimitteln. Im Zentrum steht die Frage, was sich eigentlich hinter der Abkürzung MRL verbirgt. Die Antwort „maximum residue limits“ allein hilft als Erklärung nicht weiter. Auch die Übersetzung „gesetzlich festgelegte Grenzwerte“ ist für Laien noch wenig aussagekräftig. Transparenter wird der Sachverhalt, wenn man mehr über die Schritte erfährt, die notwendig sind, um einen MRL zu definieren.

Dabei ist es wichtig zu wissen, dass bei der Festlegung von MRLs eine Vielzahl von Sicherheitsfaktoren Anwendung finden, die sich im Laufe eines Zulassungsverfahrens summieren. So liegen beispielsweise die festgelegten Grenzwerte für die zulässige tägliche Aufnahmemenge oder für die Rückstandshöchstmenge weit unter dem Wert, der theoretisch zu Beeinträchtigungen beim Genuss von Lebensmitteln führen könnte. Weitere Sicherheit bringen die Wartezeiten, die so bemessen sind, dass beim Verzehr keine die MRLs überschreitenden Rückstände mehr zu finden sind. Die strengen behördlichen Regelungen für den Einsatz von Tierarzneimitteln werden in der Broschüre ebenso erläutert wie die Bedeutung regelmäßigen Monitorings, das gewährleisten soll, dass es zu keinen Tierarzneimittelrückständen in Lebensmitteln oberhalb der MRL kommt.

MRLs bieten also höchste Sicherheit. Sogar wenn ein Mensch jeden Tag fünf ganze Schweine verzehren würde, läge die potenzielle Gesamtmenge an aufgenommenen Arzneimittelrückständen nämlich immer noch deutlich unter einem gesundheitlich bedenklichen Wert.

Das ist auch für die Landwirte beruhigend, die mit modernen Tierarzneimitteln ihre Tiere ohne Bedenken gesund erhalten können. Dies alles dient letztendlich der Verbrauchergesundheit. Die Broschüre kann beim BfT angefordert oder über www.bft-online.de heruntergeladen werden. ■