Kommentar: Fortschritt und Stillstand

Die von der Industrie dringend eingeforderte und von der EU-Kommission seit mehreren Jahren angekündigte Revision der europäischen Tierarzneimittelgesetzgebung wird sich deutlich verzögern. Nachdem der Gesetzentwurf nach Mitteilung der EU-Kommission jetzt erst zum Ende 2013 vorgelegt werden soll, wird es nicht mehr möglich sein, das Gesetz in der laufenden Legislaturperiode des Europaparlamentes bis zu dessen Neuwahl im Juni 2014 abschließend zu beraten.

Die Bemühungen der europäischen Industrie, eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Zulassungen für neue und bestehende Tierarzneimittel in Europa zu erreichen (1-1-1- Konzept), werden deshalb zunächst nicht umsetzbar sein. Der frühere Gesundheitskommissar John Dalli hat vor wenigen Jahren die Bedeutung sowie die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Tiergesundheitsindustrie gelobt. Diese Innovationsfähigkeit wird bedroht durch hohe Bürokratiekosten, durch parallele nationale Zulassungen in mittlerweile 27 Mitgliedstaaten, vielfältige, unterschiedliche Anforderungen, z. B. an Packmitteln für dasselbe Produkt und eine Vielzahl von Gebühren für die Produktzulassungen von identischen Produkten.

Eine Verbesserung der Situation ist nur zu erreichen, wenn für die Unternehmen die Aussicht besteht, durch eine Vereinheitlichung der Zulassungen auf einem erweiterten Markt einen kalkulierbaren Return of Investment zu erzielen. Die von der Industrie entwickelte Vision‚ ein Binnenmarkt – ein Arzneimittelgesetz – eine Zulassung, gilt deshalb unverändert. Um die Leistungsfähigkeit der Tiergesundheitsindustrie zu erhalten, muss der Binnenmarkt für Tierarzneimittel kommen. (ms)