Umfangreiches Regelwerk

Antibiotikaeinsatz in der Tierhaltung – ein Faktencheck

Die Zunahme antimikrobieller Resistenzen stellt das Gesundheitswesen vor eine große Herausforderung. Die Tiergesundheitsindustrie sieht es als wichtige Aufgabe an, Verantwortung wahrzunehmen und zur Kontrolle der Resistenzentwicklung beizutragen, um Antibiotika als effektives therapeutisches Mittel bei Mensch und Tier zu erhalten.

Eine pauschale Reduktion der Antibiotikaeinsatzmenge ist nicht gleichzusetzen mit einer Vermeidung von Resistenzen. Dies könnte sogar das Gegenteil bewirken. Wesentlich ist es, Antibiotika zielgerichtet einzusetzen, um zur Resistenzvermeidung und zur Lebensmittelsicherheit beizutragen.

In der Diskussion oft vergessen

Mit öffentlichen und privatwirtschaftlichen Maßnahmen wird die Resistenzentwicklung bei Bakterien engmaschig kontrolliert. So umfasst die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung Maßnahmen zu wichtigen Ansatzpunkten für die Human- und Tiermedizin. Diese reichen von der Erfassung der in der Veterinärmedizin verbrauchten Antibiotikamengen über Einschränkungen und Leitlinien zur Abgabe und Anwendung bis hin zum Resistenzmonitoring und der Erfassung von Resistenzdaten bei der Zulassung von Tierarzneimitteln.

Wer therapiert wie?

Die Meldung der Abgabemengen und die Bestimmung von Therapiehäufigkeiten auf Basis der Verbrauchsmengenerfassung von Antibiotika, eingeführt mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) im Juli 2014, sind jüngster Bestandteil der Strategie zur Kontrolle der Resistenzbildung. Es wird die Therapiehäufigkeit im individuellen landwirtschaftlichen Betrieb ermittelt und ein Benchmarking zwischen vergleichbaren Betrieben durchgeführt. Betriebe, in denen die Tiere überdurchschnittlich häufig behandelt wurden, müssen abgestuft Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit ihrer Tiere zu verbessern und dadurch den Antibiotikaverbrauch zu senken. Betriebe mit hohem Antibiotikaverbrauch sind verpflichtet, tierärztlichen Rat einzuholen und eventuelle Anordnungen der Veterinärbehörde zu berücksichtigen.

Bestandsaufnahme erlaubt Rückschlüsse

Der Antibiotikaresistenzatlas GERMAP gibt einen Überblick über die Resistenzsituation in Human- und Veterinärmedizin und über die Verbrauchsmengen von Antibiotika in beiden Sektoren. Im Veterinärteil wurden im Wesentlichen die Daten des GERM-Vet-Monitoringprogrammes des BVL sowie der vom Bundesverband für Tiergesundheit (BfT) unterstützten BfT-GermVet-Studie aufgenommen und analysiert. Neben dem offiziellen nationalen Resistenzmonitoring beobachtet die Industrie die Resistenzlage wichtiger bakterieller Erreger gegenüber ihren antimikrobiellen Wirkstoffen. Regelmäßig berichtet die veterinärpharmazeutische Industrie die an Tierärzte abgegebenen Antibiotikamengen. Der darauf basierende jährliche Bericht des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigt, dass der Antibiotikaeinsatz in der deutschen Tierhaltung weiter zurückgegangen ist.

Hohe regulatorische Hürden

Bevor ein Tierarzneimittel zugelassen wird, muss es Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit unter Beweis stellen. Antibiotika unterliegen hier besonderen Kriterien, die für die spätere Anwendung, etwa bei der Dosierung und den Behandlungsintervallen, wesentlich sind. Auch Applikationsart und Formulierung sind Gegenstand der Studien, da sie einen erheblichen Einfluss auf die Wirksamkeit des Antibiotikums haben. Studien zu möglichen Kreuzresistenzen, Resistenzinduktion und zur Bestimmung der Wartezeit sind ebenfalls Teile des Zulassungspaketes.

Europäische Initiativen

Europäisch wird die Anwendung von Antibiotika – bisher auf unterschiedlicher Basis – erfasst und jährlich im Bericht zum European Surveillance of Veterinary Antimicrobial Consumption (ESVAC) durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) publiziert. 2012 fanden bereits 95 Prozent der Lebensmittel liefernden Tierbestände der EU darin ihren Niederschlag. Der Report zeigt neben den Verkäufen auch die unterschiedliche Nutzung einzelner Wirkstoffgruppen in den EU-Mitgliedstaaten auf. Für aussagekräftige Daten zur antimikrobiellen Resistenz sollten aber künftig Anwendungsdaten tierartspezifisch und per Produktionsrichtung erfasst werden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und EMA haben eine Reihe von Stellungnahmen zur Anwendung von Antibiotika in der Veterinärmedizin erarbeitet. Durch die EMA und die nationalen Zulassungsbehörden werden diese Empfehlungen umgesetzt. EPRUMA – European Platform for the Responsible Use of Medicines in Animals – ist die europäische Plattform zum Thema. In EPRUMA arbeiten Landwirte, Tiergesundheitsindustrie und Tierärzte zusammen für einen verantwortlichen Einsatz von Tierarzneimitteln.

Welche Bedeutung haben Antibiotika?

Antibiotika sind nicht die bedeutendsten Umsatzträger für die Industrie. Ihr Anteil am europäischen Tierarzneimittelmarkt entspricht rund 16 Prozent, in Deutschland waren es 2013 rund 25 Prozent (einschließlich Heim- und Hobbytieren). Zudem liegt der Erhalt der Antibiotika-Wirksamkeit im ureigenen Interesse der Tiergesundheitsindustrie. Neue Wirkstoffe lassen sich nicht „so eben aus dem Hut zaubern“. Zum einen wegen sehr langer Entwicklungszeiten bis zu zehn Jahren von der Entdeckung bis hin zur Marktreife, zum anderen wegen der hohen Kosten bis zu 150 Millionen Euro.

Tabelle:

Das ganze Paket

Kontrollnetz Resistenzen in der Veterinärmedizin

• Leitlinien für Tierärzte zum verantwortungsvollen Umgang mit Antibiotika zur sachgerechten Behandlung der Tiere

• Verschreibungspflicht aller Antibiotika in der Tiermedizin

• Beschränkung der Zulassung von Antibiotika grundsätzlich auf metaphylaktische oder therapeutische Behandlung

• Einschränkung der Therapiefreiheit z. B. bei Abweichungen von der Gebrauchsinformation bei der Anwendung von besonders wichtigen Antibiotika für den Mensch

• Antibiotikaverkaufsmengenerfassung

• Dokumentation der Abgabe von Antibiotika durch Tierärzte

• Dokumentation der Anwendung von Antibiotika bei Nutztieren

• Bestimmung der Therapiehäufigkeit mit Antibiotika und Maßnahmen bei übermäßigem Gebrauch

• Leitfaden zur oralen Medikation von Nutztieren

• Kontrollpläne zu Rückständen in Lebensmitteln

• Öffentliches und privatwirtschaftliches Monitoring der Resistenzentwicklung bei Krankheitserregern

• Erfassung produktspezifischer Daten zur Zulassung und auf dem Markt befindlicher Antibiotika

• Keine Verwendung von Antibiotika als Leistungsförderer