Engmaschiges Kontrollnetz

Bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit bei Masttieren veröffentlicht. 

Das Tierarzneimittelgesetz schreibt seit 2014 vor, dass landwirtschaftliche Betriebe, die Masttiere halten, ihre individuellen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit mit Antibiotika halbjährlich an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (www.hi-tier.de) melden müssen. Aus diesen Werten wird für jeden Betrieb und jede Nutzungsart ein Therapiehäufigkeitsindex ermittelt. Ende März hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bundesweite Kennzahlen veröffentlicht, mit denen dieser betriebsindividuelle Therapiehäufigkeitsindex verglichen werden muss. Veredlungsbetriebe mit den Nutzungsarten Mastschweine oder abgesetzte Ferkel, Mastkälber bis acht Monate oder Mastrinder, Mastputen oder -hähnchen, die mit ihrem Therapiehäufigkeitsindex die bundesweite Kennzahl 1 („Median“) oder die Kennzahl 2 („drittes Quartil“) überschreiten, müssen nachbessern. Liegt ein Betrieb über dem Durchschnitt, müssen Tierarzt und Tierhalter gemeinsam die Ursachen ermitteln und Maßnahmen zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes ergreifen. Liegt ein Betrieb im oberen Viertel, müssen sie einen schriftlichen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten. Plausibilitätsprüfungen zum ersten Berichtszeitraum ließen erkennen, dass sich die Meldungen erst noch einspielen müssen.