Antimikrobielle Resistenz
Weitere Auflagen für die Veterinärmedizin
Anfang des Jahres beriet der Bundesrat über die Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV), mit der schon in Kürze weitere Auflagen für die Anwendung von Antibiotika gelten könnten.
Im Einzelnen sind Umwidmungsverbote für bestimmte Antibiotika und umfangreiche Antibiogrammpflichten für Nutz- und Kleintierpraktiker vorgesehen. Dabei sind wissenschaftlich anerkannte Verfahren einzusetzen.
Festgelegt wurden einzelne Ausnahmen, wann ein Antibiogramm nicht erstellt werden muss. Dies gilt beispielsweise, wenn mit der Probenahme die Gefahr einer zusätzlichen Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes des zu behandelnden Tieres verbunden wäre oder für die Bestimmung der Empfindlichkeit des Erregers keine geeignete Methode verfügbar ist.
Auch wenn im Rahmen tierärztlicher Bestandsbetreuung bei Nutztieren aussagekräftige, repräsentative Kenntnisse zur Resistenzlage vorliegen, kann nach den Vorstellungen des Bundesrates auf die Erstellung eines Antibiogrammes verzichtet werden. Von den Tierärzten sind umfangreiche Dokumentationspflichten zu erfüllen.