15.12.2023

BfT zur aktuellen Diskussion über die neue tierärztliche Gebührenordnung

Für den BfT hat die Absicherung der Tiergesundheit in Partnerschaft mit den Tierärzten oberste Priorität.  Eine angemessene Honorierung tierärztlicher Leistungen – im Sinne des Tierwohls und für einen zeitgemäßen veterinärmedizinischen Standard ist unabdingbar


Tierhalter* erwarten von ihrem Tierarzt viel. Engagiert und auf höchstem tiermedizinischem Standard setzen sich die Tierärzte rund um die Uhr, sieben Tage die Woche, für die Gesundheit der von ihnen betreuten Tiere ein. Um den Erwartungen an eine moderne Tiermedizin und den regulatorischen Erfordernissen gerecht zu werden, bauen Tierärzte mit ihrem Praxisteam auf ihre umfangreiche Ausbildung und investieren jährlich in regelmäßige Fortbildung.

Die Versorgung der Tiere in Deutschland ist auf einem hohen Standard. Dies muss aus Sicht des Bundesverbandes für Tiergesundheit (BfT) entsprechend honoriert und entstehende Kosten für tiermedizinische Tätigkeiten und Sachleistungen abgedeckt werden.

Die „Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte“ (GOT) wurde nach langen Jahren durch das zuständige Bundesministerium angepasst, um den Tierärzten eine wirtschaftliche Praxisführung und Arbeit zu ermöglichen. Tierärzte stehen in der Verantwortung gegenüber ihren Angestellten und gehen meist hohe finanzielle Verpflichtungen für ihre Praxis zum Nutzen der Tiere ein. Die allseits gestiegene Kostenentwicklung seit Beginn des letzten Jahres wird durch die neue GOT noch gar nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt: In vergleichbaren EU-Ländern, in denen keine Gebührenordnung Vorgaben für die Preise tierärztlicher Leistungen festlegt, entstehen den Tierhaltenden zumeist deutlich höhere Kosten als in Deutschland.
Für den BfT hat die Absicherung der Tiergesundheit in Partnerschaft mit den Tierärzten oberste Priorität. Eine angemessene Honorierung der tierärztlichen Tätigkeiten ist dabei unabdingbar.

* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet der BfT das generische Maskulinum. Sämtliche Personen- und Berufsbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter


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Weitere Informationen:
Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
E-Mail bft@bft-online.de

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