BfT Special Nr. 32 / Juni 2004


Kommentar - Innovation und Regulierung

In Dänemark wurde vor kurzem eine Verordnung erlassen, die den Tierarzt verpflichtet, bei bestimmten Arzneimitteln das kostengünstigste Generikum – Nachahmerprodukt – zu verwenden. Andere Mitgliedstaaten haben Abgabelisten eingeführt. Diese gesetzgeberischen Ansätze verursachen Kopfschütteln.

Abgesehen davon, dass günstige Preise nicht zwingend zum sparsamen Umgang anregen, sind diese Regelungen fehl begründet und wirken innovationsblockierend. Im Gegensatz zu Humanpharmazeutika, wo der Gesetzgeber glaubt, mit generischer Substitution die Kosten im Gesundheitswesen dämpfen zu können, unterliegen Tierarzneimittel einer freien wettbewerblichen Preisbildung.

Unternehmen können ihre Investitionen nur über entsprechende Erträge refinanzieren. Falls dies nicht mehr möglich ist, müssen die Firmen ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zurückfahren. Die Tatsache, dass im vergangenen Jahr in Europa nur für einen einzigen neuen Wirkstoff eine Rückstandshöchstmenge beantragt wurde, zeigt unter welchen Druck die Innovationsfähigkeit der Industrie bereits geraten ist.

Neue innovative Produkte werden durch verbesserten Datenschutz und erleichterte Zulassungsbedingungen gefördert, nicht durch Einschränkung der Wettbewerbsbedingungen mittels Substitutions- oder Indikationenlisten. (ms)