Tierseuchen im Wandel: Prävention wird zur Schlüsselstrategie
Tierseuchen zeigen immer wieder ihre verheerenden Folgen – nicht nur für die Tierbestände, sondern für die gesamte Wertschöpfungskette der Landwirtschaft. Nach Jahrzehnten großer Erfolge in der Bekämpfung sind bekannte Erreger nach Europa und Deutschland zurückgekehrt. Für Wiederkäuer hat insbesondere die Blauzungenkrankheit (BTV) deutlich gemacht, wie schnell sich das Seuchengeschehen verändern kann. Gleichzeitig rücken mit der Epizootischen Hämorrhagischen Krankheit (EHD) und der Lumpy Skin Disease (LSD) weitere Erkrankungen näher. Auch die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt eine dauerhafte Bedrohung für Schweinebestände. Für landwirtschaftliche Betriebe wird es deshalb immer wichtiger, Risiken frühzeitig einzuschätzen und Möglichkeiten der Prävention konsequent zu nutzen.
Erkrankungen, Tierverluste und Bekämpfungsmaßnahmen verursachen direkte Kosten. Hinzu kommen Handelsbeschränkungen und weitere Belastungen für die Betriebe.
Neue Dynamik im Seuchengeschehen
Durch Klimawandel, globale Vernetzung und intensivere Mensch-Tier-Kontakte wachsen die Herausforderungen durch bekannte und neu aufkommende Tierseuchen. Vektorenabhängige Erkrankungen profitieren in besonderem Maße von veränderten klimatischen Bedingungen. Eine gute Biosicherheit kann viele Einschleppungswege wirksam begrenzen. Bei Erkrankungen, die durch Mücken oder andere Vektoren übertragen werden, stößt sie jedoch an Grenzen. Gerade Rinder- und Schafhalter müssen deshalb zusätzlich die Entwicklung solcher Erkrankungen im Blick behalten.
Wie dynamisch die Situation ist, zeigt die Blauzungenkrankheit. Das BTV-3-Geschehen insbesondere bei Rindern und Schafen machte deutlich, wie schnell sich eine vektorübertragene Erkrankung ausbreiten und zu Tierleid sowie wirtschaftlichen Schäden führen kann. Parallel schreiten weitere Erkrankungen voran. Die EHD hat sich von Südeuropa bis nach Frankreich ausgebreitet; 2025 wurde sie erstmals auch in Belgien nachgewiesen. Auch bei der Lumpy Skin Disease sind weitere Ausbreitungstendenzen zu beobachten. Ebenso breitet sich die neu eingeschleppte europäische Variante des Shamonda-Virus bei Rindern weiter aus. Was heute noch als Problem Südeuropas erscheint, kann daher bereits wenige Jahre später auch für Betriebe in Deutschland relevant werden.
BTV zeigt den Wert frühzeitiger Impfplanung
Das BTV-3-Geschehen hat zugleich gezeigt, welchen Beitrag Impfungen bei der Eindämmung der Krankheitsfolgen leisten können. Die Tiergesundheitsunternehmen entwickelten innerhalb kurzer Zeit Impfstoffe gegen den neuen Serotyp. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin empfahl die Impfung dringend. Die schnelle Verfügbarkeit und der Einsatz der Impfstoffe haben dazu beigetragen, schwere Krankheitsverläufe zu begrenzen und Verluste in den Beständen zu reduzieren.
Gerade bei vektorübertragenen Erkrankungen ist der Zeitpunkt entscheidend. Wer erst plant, wenn die Vektorsaison begonnen hat oder erste Fälle in der Region auftreten, hat unter Umständen wertvolle Zeit verloren. Impfungen sollten deshalb frühzeitig mit dem bestandsbetreuenden Tierarzt geplant werden. Auch gegen die EHD steht inzwischen ein Impfstoff zur Verfügung. Die weitere Entwicklung sollte daher aufmerksam verfolgt und bei der betrieblichen Vorsorge berücksichtigt werden.
Impfung als Baustein moderner Tierseuchenbekämpfung
Impfungen leisten einen wichtigen Beitrag zu Tiergesundheit und Tierschutz. Zugleich können sie helfen, Tierverluste und Produktionsausfälle zu begrenzen. Ihre Wirkung entfalten Impfprogramme vor allem dann, wenn sie mit Früherkennung, konsequenter Biosicherheit und einer kontinuierlichen tierärztlichen Bestandsbetreuung zusammengedacht werden.
Wo geeignete Impfstoffe verfügbar sind, können sie bestehende Maßnahmen zur Tierseuchenbekämpfung sinnvoll ergänzen.
Eine Impfstrategie funktioniert allerdings nur, wenn der benötigte Impfstoff auch verfügbar ist. Produktion und Qualitätsprüfung brauchen Vorlauf. Kurzfristig lassen sich die Mengen nicht beliebig erhöhen. Deshalb müssen nicht nur Impfprogramme rechtzeitig vorbereitet werden. Auch rechtliche Fragen, Beschaffung und praktische Abläufe sollten möglichst vor Beginn einer Krise geklärt sein. Für bestimmte Erkrankungen können Impfstoff- und Antigenbanken eine schnelle Bereitstellung unterstützen.
Auch die Schweinehaltung bleibt gefordert
Die Notwendigkeit einer langfristigen Präventionsstrategie betrifft nicht nur Wiederkäuer. Die Afrikanische Schweinepest beim Wildschwein ist in vielen Regionen Europas dauerhaft präsent und stellt eine ständige Bedrohung für Hausschweinebestände dar. Für schweinehaltende Betriebe bleiben konsequente Biosicherheit, Früherkennung und eng abgestimmte Bekämpfungsmaßnahmen deshalb entscheidend. Gleichzeitig bleibt die Forschung an neuen Impfstoffen von Bedeutung.
Früh erkennen, konsequent handeln
Tierseuchen werden die Landwirtschaft auch künftig fordern. Die vergangenen Jahre zeigen, dass neue Erreger auftreten, bekannte Seuchen zurückkehren und sich Verbreitungsgebiete verschieben können. Erfolgreiche Prävention beruht dabei auf mehreren Säulen: konsequenter Biosicherheit, einem aufmerksamen Blick auf Veränderungen im Bestand, schneller Diagnostik und regelmäßiger tierärztlicher Betreuung. Dazu gehören auch dem Bedarf und den Bedürfnissen angemessene Impfungen.
Gute Prävention beginnt deshalb lange vor dem ersten Fall in der eigenen Region. Wer die Risiken seines Betriebs kennt, Biosicherheitsmaßnahmen regelmäßig hinterfragt und Impfoptionen rechtzeitig prüft, kann im Ernstfall schneller reagieren. Das schützt nicht nur die Tiere, sondern kann auch dazu beitragen, wirtschaftliche Folgen eines Seuchenausbruchs zu begrenzen.
Tierseuchenmelderecht neu geordnet
Im März 2026 wurde das Tierseuchenmelderecht neu geregelt. Die bisherigen Verordnungen über meldepflichtige Tierkrankheiten und anzeigepflichtige Tierseuchen sowie die Rinder-Salmonellose-Verordnung wurden aufgehoben. Die zu meldenden Seuchen sind nun neu geordnet; für jede Tierseuche wird die betroffene Tierart oder Artengruppe genannt. Dadurch können gleiche Erreger bei unterschiedlichen Arten in verschiedene Kategorien fallen. Die frühere Anzeigepflicht entspricht nun der Meldung nach § 3: Bei Nachweis oder bereits bei Gründen für einen Verdacht auf eine Tierseuche der Anlagen 1 und 2 ist unverzüglich zu melden. Die frühere Meldepflicht entspricht der Meldung nach § 4; hier ist bei Nachweis einer Tierseuche der Anlagen 3 und 4 eine unverzügliche Meldung erforderlich.
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Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
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