Die Packungsbeilage - Auf dem Weg zum eLeaflet
Vorteile der Digitalisierung nutzen
Zu jedem Medikament gehört eine Packungsbeilage, auch Beipackzettel oder Gebrauchsinformation genannt. Sie gibt Auskunft über die richtige Anwendung des Medikaments, seine Wirkungen, mögliche Nebenwirkungen und Risiken.
Bisher liegt die Information als gedruckte Beilage dem Medikament bei. Die elektronische Packungsbeilage ist kein Zukunftsthema, sondern eine konkrete Möglichkeit, die jetzt umgesetzt werden kann.
Die europäischen Tierarznemittelverordnung VO (EU) 2019/6 erlaubt den Mitgliedstaaten, die Packungsbeilage für Tierarzneimittel auf Papier, elektronisch oder in beiden Formen vorzusehen. Nach dem deutschen Tierarznemittelgesetz (TAMG) ist bisher das Papierform(§ 7 Abs. 1 Nr 1, § 8) vorgeschrieben. Eine TAMG-Novelle kann diesen Rahmen öffnen und ein deutliches Signal für Digitalisierung setzen und viele Vorteile nutzbar machen.
Elektronische Packungsbeilagen, sogenannte eLeaflets, können über QR-Codes auf der Verpackung einfach zugänglich gemacht werden. Sie ermöglichen es, Informationen effizienter zu aktualisieren und Tierärztinnen und Tierärzten sowie Tierhalterinnen und Tierhaltern in aktueller Form bereitzustellen. Damit leisten sie einen unmittelbaren Beitrag zur sicheren Anwendung von Tierarzneimitteln, zur Versorgungssicherheit und zum Tierschutz.
Zugleich reduzieren eLeaflets unnötige Kosten, Ressourcenverbrauch und Verwaltungsaufwand. Papiergebundene Packungsbeilagen verursachen bei Änderungen Übersetzungs-, Druck-, Lager- und Logistikaufwand. Eine dauerhafte Pflicht zu parallelen Papier- und Digitalfassungen würde diese Belastungen nicht abbauen, sondern verstetigen.
Der BfT schlägt deshalb eine kurze Einführungsphase vor, in der die Papierversion zunächst weiterhin verpflichtend bleibt, während die elektronische Packungsbeilage zusätzlich eingeführt werden kann. Ohne verpflichtenden Parallelbetrieb sollte danach die Packungsbeilage produktindividuell in Papierform oder elektronisch bereitsgestellt werden können.
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Bundesverband für Tiergesundheit e.V.
Dr. Sabine Schüller
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